Guten Tag zum POST DES JAHRES. Warum?

Das Urheberrecht hat sich geändert: Es ist ja bekanntlich strafbar, urheberrechtlich geschützte Werke zu verbreiten – was zwangsläufig, weil prinzipiell notwendig von allen File Sharing- oder P2P-Programmen wie eMule oder BitTorrent gemacht wird.

Und weil es immer noch genug Leute gibt, die denken „Mir passiert nix“ oder „mich kriegen die eh nicht“, hat man zum 01.01.2008 das Urheberrecht verschärft. Jetzt ist nämlich auch noch das Downloaden von urheberrechtlich geschützten Werken strafbar. Also auch sicher geglaubte, weil ohne Upload auskommende Systeme wie z.B. Rapidshare, sind jetzt gefährlicher.

Zur Klarstellung: Nicht die Programme (eMule, BitTorrent) oder Dienste (Rapidshare) sind verboten, sondern der Mißbrauch zum Runterladen oder Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Werke! Man kann also weiter den Torrent benutzen um eine freie Linux Distribution zu „saugen“. Oder Rapidshare um z.B. seine privaten Text-Dokumente dort hochzuladen.

Aber zurück zum Thema. Hier gehts zu einer netten Zusammenfassung von allen möglichen (meist unbewussten) Verstößen gegen das Urheberrecht.

Wer’s aber ganz genau wissen will, der besucht dann die „Abmahnwahn-Dreipage“, bei denen man sich mal ansehen kann, was die „Opfer“ der Musikindustrie, also Angeklagte und zu Schadenersatzforderungen verdonnerte „FileSharer“ so an Summen zu erwarten haben – inklusive eingescannten Anwaltsschreiben… Lesenswert, wenn auch viel!



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